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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Unsere Geschäftsbedingungen
sind Bestandteil aller Lieferverträge, Vereinbarungen und Kaufverträge.
Sie gelten spätestens durch Auftragserteilung oder Annahme der
Ware als anerkannt.
- Abweichende Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform. Geschäftsbedingungen des Käufers,
die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns auch
dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Zahlung
- Aufträge,
bei denen nichts anderes vereinbart worden ist, können gegen
Nachnahme ausgeliefert werden. Bei direkter Warenübergabe in
der Verkaufsstelle besteht die Pflicht zur Barzahlung.
- Bei Betrieben
und Institutionen kann bei Vorlage eines schriftlichen Auftrages und
eines Warenwertes von über EURO -100,00- eine Rechnung erstellt
werden. Bei Rechnungslegung gilt das Zahlungsziel von -14- Tagen ab
Rechnungsdatum.
- Nichteinhaltung
der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die Zweifel an die Kreditwürdigkeit
des Kunden hegen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller
Forderungen zur Folge. Von noch nicht ausgeführten Verträgen
werden wir dann unverzüglich zurücktreten.
Vertragserfüllung
- Höhere Gewalt
entbindet uns von den Verpflichtungen des Kaufvertrages, ohne daß
der Käufer daraus Rechte auf Schadenersatz herleiten kann. Wetterkathastrophen,
Hagel, Frost, Dürre, Mangel an Transportmittel und Streik werden
höherer Gewalt gleichgestellt.
- Kommt der Käufer
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, sind wir berechtigt,
Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen. Der Schadenersatzanspruch
beträgt ohne jeden Nachweis 30 v.H. des Warenwertes. Ein höherer
Schaden kann gegen Nachweis geltend gemacht werden.
- Ist der Käufer
mit der Annahme der Ware in Verzug, so sind wir nicht an die Bestimmungen
des § 373 HGB gebunden und können die Pflanzen auch ohne vorherige
Androhung freihändig, anderweitig veräußern.
Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferten
oder gekauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen
dem Käufer und uns, unser Eigentum.
Gewährleistung
- Gewähr für
das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Käufer
dies ausdrücklich, so wird hierfür ein besonderer Zuschlag
berechnet. Diese Garantie erstreckt sich jedoch nur auf die Dauer
eines halben Jahres (Saison) ab Lieferung oder Verkauf und setzt voraus,
daß Transport, Pflanzung und Pflege einwandfrei waren und keine
Faktoren, wie höhere Gewalt, das Gedeihen der Pflanzen beeeinträchtigt
haben.
- Gewähr wird
dafür übernommen, daß die Waren zum Zeitpunkt der
Lieferung oder des Verkaufs nicht mit pilzlichen oder tierischen Schädlingen
befallen waren. Eventuelle Schadenersatzansprüche können
nur bis zur Höhe des Warenwertes geltend gemacht werden.
Mängelrügen
- Auftretende Mängel
sind so zu rügen, daß diese Mängel binnen von 5 Tagen
nach Empfang oder Kauf der Ware anzuzeigen sind. Die Mängel sind
genau anzugeben. Gleichfalls ist die Lieferung oder der Kauf aus unserer
Einrichtung nachzuweisen.
- Bei begründeten
Beanstandungen steht es dem Verkäufer frei, unter Ausschluß
weitergehender Ansprüche für die mangelhafte Ware, Ersatz
zu liefern oder den Auftrag gegen Gutschrift des Fakturenwertes zu
streichen.
- Verspätete
oder unrichtig erhobene Mängel werden nicht berücksichtigt.
Erfüllungsort
und Gerichtsstand
- Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist Rostock.
Asmus
Geschäftsführer

©
ASCO Gartencenter GmbH
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